Blog / Unterscheidung von Reinigungsmitteln für die Desinfektionsmittelvorlagen

Die Europäische Kommission hat den Wirtschaftsbeteiligten klare Leitlinien für die geltenden Rechtsvorschriften und die entsprechenden Anforderungen für Reinigungsmittel ohne Spülung und Desinfektionsmittel für das Leitungsnetz an die Hand gegeben.

Welche Allokationsarten erlauben es, ein Biozid-Produkt von vornherein zu klassifizieren?

Die folgende Beispielliste wurde ausschließlich auf der Grundlage von produktbezogenen Annahmen erstellt. Diese können einen guten Hinweis auf die endgültige Beschaffenheit des Produkts geben und somit zur Ausarbeitung einer vorläufigen Hypothese über den rechtlichen Status eines Produkts beitragen. Es ist jedoch wichtig, von Fall zu Fall alle Merkmale des Produkts, einschließlich seiner Zusammensetzung, seiner Endprodukte und seiner Wirkungsweise auf den Schadorganismus, zu bewerten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Die oben genannten Hinweise deuten von vornherein darauf hin, dass es sich bei dem Produkt um ein Biozid handelt, das durch die Biozid-Verordnung abgedeckt ist:

  • " Antibactérien "
  • " Einzigartige antibakterielle Formeln "
  • " Tue les bactéries "
  • " Tue les bactéries/tout un ensemble de germes " et termes ayant une signification similaire
  • " Antivirus" und Begriffe mit derselben Bedeutung
  • " Tue les virus, virucide " et termes ayant la même signification
  • " Wirksam gegen das Grippevirus H1N1 "
  • " Wirksam gegen das Coronavirus "
Biozid-Ansprüche

In diesen Beispielen wird deutlich, dass das Produkt durch eine Desinfektion der Haut zur allgemeinen Gesundheitshygiene und damit auch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durch eine biozide Wirkung beiträgt. In diesem Fall kann die Biozidfunktion als Hauptfunktion und die kosmetische Funktion als Nebenfunktion betrachtet werden. Wenn das Produkt einen Wirkstoff enthält und die geforderte Funktion aufweist, ist es folglich vom Anwendungsbereich der Verordnung über kosmetische Mittel ausgenommen und muss der Verordnung über Biozid-Produkte entsprechen.

Welche Arten von Zubereitungen erlauben es, die Netzreinigungsmittel in die Kategorie der kosmetischen Produkte einzuordnen?

(Lien vers un article provenant du Market trend TBD)

Auch wenn diese Hinweise nicht der einzige Faktor sind, der es ermöglicht, festzustellen, ob das Produkt unter die Kosmetik- oder die Biozid-Verordnung fällt, so sind sie doch ein wichtiger Hinweis auf die Endgültigkeit des Produkts.

Die folgenden Begriffe sind typische Bezeichnungen, die der Definition eines kosmetischen Produkts in Bezug auf die Reinigung und die Verbesserung des Aussehens der Haut oder des Körpers entsprechen:

  • " Physiquement propre "
  • " Visuellement propre "
  • " Nettoyant pour les mains "

Das Produkt unterliegt der Verordnung über kosmetische Mittel.

Wenn das Produkt jedoch mit einer Allokation des Typs "eigene Hygiene" (oder einer ähnlichen Formulierung) angeboten wird, kann die Funktion "Hygiene" in diesem Zusammenhang darauf hindeuten, dass es als Biozid betrachtet werden kann. Der Begriff "Hygiene" kann je nach dem Kontext, in dem er verwendet wird, verschiedene Bedeutungen annehmen, die von der einfachen Eigenschaft bis zur Desinfektion reichen. Bei kosmetischen Produkten bezeichnet der Begriff in der Regel die "Personalhygiene", d. h. Produkte, die für die Reinigung und Pflege der Haut bestimmt sind, während er bei Biozid-Produkten mit "Desinfektion" assoziiert wird.

Es ist daher wichtig, alle Eigenschaften des Produkts zu prüfen, insbesondere seine Zusammensetzung, seine Beschaffenheit und seine Funktion. Es ist klar, dass das Produkt in erster Linie dazu bestimmt ist, die öffentliche Gesundheit durch eine biozide Wirkung (Desinfektionswirkung) zu schützen, (Desinfektionswirkung, antimikrobielle Wirkung), die der allgemeinen Auffassung von Personalhygiene zuwiderläuft, und entspricht es den objektiven Kriterien, die es erlauben, es als "Biozid-Produkt" zu betrachten, darf es nicht als kosmetisches Produkt eingestuft werden und muß der Verordnung über Biozid-Produkte entsprechen.

Quelle: Commission Européenne. 2020. "Leitlinien für die Rechtsvorschriften für Reinigungsmittel ohne Spülung und Desinfektionsmittel für die Haut (Gel, Lösung usw.).